I.

1. Das Luftfabrik ist ein Tanzstudio. Folgende Inhalte können vom Kursteilnehmer erlernt werden: Poledance, basierend auf dem Trainingskonzept von Polebatics, Aerial Hoop und Aerial Hammock. Alle anderen Trainingsinhalte erfragen Sie im Studio oder entnehmen Sie der Homepage www.luftfabrik-dresden.de.

2. Erlernte Elemente dienen ausschließlich dem Kursteilnehmer selbst und dürfen nicht an andere weiter getragen werden. Choreographien und Musik sind Teil des Trainingskonzeptes und sind nur für die Trainingsstunden vorgesehen. Die Benutzung des Erlernten, insbesondere der erlernten Tanzfiguren, der erlernten Tanztechnik sowie des erlernten Tanzstils ist nur zum privaten Gebrauch und zur ausschließlichen Anwendung im privaten Bereich gestattet. Das Verwenden einzelner Elemente oder ganzer Trainingseinheiten ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt.

3. Des Weiteren erlaubt Luftfabrik nicht, dass Kursteilnehmer als Trainer agieren und das Trainingskonzept verbreiten. Es ist untersagt, diese Tanzkurse und deren Inhalt in welcher Form auch immer ohne eine Lizenz von Luftfabrik an Dritte unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben, das Erlernte Dritten zugänglich zu machen oder insbesondere Dritte zu unterrichten. Anfrage über das Unterrichten der Kursteilnehmer in jeglicher Form für ein anderes Institut, Theater, Schule, Verein, eine freie Gruppe, eine Einzelperson oder ähnliches außerhalb von Luftfabrik müssen schriftlich an Luftfabrik eingereicht werden. Sollte der Kursteilnehmer ohne ausdrückliche Genehmigung von Luftfabrik für ein anderes Institut, Theater, Schule, Verein, eine freie Gruppe, eine Einzelperson oder ähnliches arbeiten, so kann er fristlos von der weiteren Ausbildung/Unterricht ausgeschlossen werden. Sollte die/der Auszubildende außerhalb des Ausbildungszentrums unterrichten, benötigt er hierzu die ausdrückliche Erlaubnis der Ausbildungsleitung

4. Die Nutzung des Erlernten in sonstiger Weise ist ausgeschlossen.

5. Schüler die nebenbei oder hauptberuflich als Tanztrainer in fremden Schulen/Studios arbeiten, müssen sich zu erkennen geben, da sonst ein Ausspionieren und Abwerben zu Grunde liegt, welchen strafrechtlich verfolgt wird. Angebotenen Kurse sind, soweit nicht anders ausgeschrieben, für Privatpersonen und den Freizeitbereich. Sie dienen nicht als Weiterbildung oder Vorlage für gewerbliche Zwecke.

6. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Nutzungsbedingungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € zur Zahlung fällig, wenn das in den Tanzkursen Erlernte in welcher Form auch immer einer Person zu privaten Zwecken widerrechtlich zur Nutzung zugänglich gemacht wird 50.000,00 € bei der widerrechtlichen Nutzung zu gewerblichen Zwecken, wobei jede Zuwiderhandlung als gesonderte Tat angesehen wird.

7. Jede unmittelbar oder mittelbar unterrichtete Person gilt als ein selbständiger Verstoß und stellt für sich genommen eine Zuwiderhandlung dar.

8. Diese Vertragsstrafe ist unabhängig von der Schadenshöhe.

9. Es steht Luftfabrik frei, einen höheren Schaden nachzuweisen. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

10. Foto-, Video- oder Tonaufnahmen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Luftfabrik gestattet.

11. Luftfabrik hat das Recht, die von den Kursteilnehmer aufgenommen Fotos & Videoaufnahmen zu Werbezwecken zu verwenden. Mit der Vereinbarung dieser AGB erklärt der Kursteilnehmer sein Einverständnis mit dieser Art der Verwendung. Der Kursteilnehmer hat das Recht, einer solchen Verwendung schriftlich zu widersprechen und sie damit zu untersagen.

II.

1. Es gelten grundsätzlich die aktuellen Preise, die bei Luftfabrik erfragt werden können, unabhängig vom Eintrittsdatum des Mitglieds.

2. Die verbindliche Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr.

3. Die faktische Teilnahme an einem Kurs verpflichtet zur Zahlung der benannten Kursgebühr.

4. Die Bezahlung erfolgt bar am 1. Kurstag, per Überweisung bis 1 Woche vor Kursbeginn oder mit vorangegangener Absprache des Trainers in Ratenzahlung, jedoch mit einem Aufschlag von 10,00 Euro.

5. Kündigung:
Die Vertragskündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Die Kündigungsfristen belaufen sich für die Kurse wie folgt:

Poledance: Kündigung 2 Wochen vor Kursbeginn
Workshops regulär: Kündigung 2 Wochen vor Workshopbeginn
Workshops mit Gasttrainer: keine Kündigung mehr möglich

6. Sollte ein Kursteilnehmer den Unterricht aus eigenem Verschulden ausfallen lassen, besteht keine Verpflichtung von Luftfabrik, dem Kursteilnehmer einen Alternativtermin zu stellen oder ihm eine finanzielle Entschädigung hierfür zu entrichten.

7. Bei der Anmeldung nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen beispielsweise durch Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft usw. entbindet den Kursteilnehmer nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Der Vertrag kann im Wege der Kulanz für die Dauer der Unterbrechung ausgesetzt werden. Die Dauer des Vertrages/der Buchung verlängert sich in diesem Falle um die Zeitspanne der Pause. Die hier vereinbarte Zahlungsweise und Kündigungsfristen bleiben von einer solchen Regelung unberührt. In den Ferien gelten für die Kurs die Kinder und Jugendliche betreffen Sonderregelungen in Termin und Zeit, die rechtzeitig bekannt gegeben werden. An Feiertagen findet der Unterricht in der Regel statt, es kann aber zu Ausweichterminen oder Sonderregelungen kommen. Versäumte Stunden eines Kurses können nur nachgeholt werden, wenn sie 24 Stunden vorher abgemeldet wurden und auch nur im selbigen Turnus. Der Trainer entscheidet auf Kulanz ob Stunden später nachgeholt werden dürfen bei langfristiger Krankheit.

8. Wird die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs nicht erreicht, so wird ein Ersatztermin angeboten. Sollte dieser Ersatztermin nicht zustande kommen, wird der Kurs abgesagt. Ausschließlich in diesem letzteren Falle besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr.

9. Bedingung für die Teilnahme an einem Tanzkurs ist desweiteren die rechtzeitige Zahlung der Kursgebühr.

10. Geht eine Zahlung nicht mehr vor dem Kurs in vollständiger Höhe ein, kann Luftfabrik die Teilnahme des Kursteilnehmers am Kurs verweigern. Der Kursteilnehmer bleibt zur Zahlung der Kursgebühr in der jeweilig vereinbarten Höhe verpflichtet.

11. Die verbindliche Anmeldung zu einem Kurs berechtigt lediglich zur persönlichen Teilnahme an dem gebuchten Kurs.

12. Bei Verhinderung des Kursteilnehmers – aus Gründen, die auf Seiten des Kursteilnehmers liegen – kann Luftfabrik jedoch ihre Zustimmung dazu erteilen, dass der freiwerdende Platz von einer vom Kursteilnehmer vorgeschlagenen dritten Person (Ersatz-Person) genutzt wird, sofern die Überweisung des eigentlich verbindlich angemeldeten Kursteilnehmers rechtzeitig bei Luftfabrik eingegangen ist. Ohne Zustimmung von Luftfabrik darf keine Ersatzperson gestellt werden.

13. Wird eine Ersatz-Person gestellt, entfällt die (unten folgende) Möglichkeit 15. für den verhinderten Kursteilnehmer. Es wird darauf hingewiesen, dass auf eine Umbuchung kein Rechtsanspruch besteht und diese Möglichkeit lediglich aus Kulanz angeboten wird.

14. Sollte die Teilnahme eines verbindlich angemeldeten Kursteilnehmers an dem gebuchten Kurs nicht möglich sein und sollte auch kein Ersatzteilnehmer gestellt werden können, so darf sich der Kursteilnehmer unter der Voraussetzung des rechtzeitigen Zahlungseingangs seiner Kursgebühr einmal für einen weiteren Kurs anmelden, ohne dass erneut die Kursgebühr zu entrichten ist, sofern hinreichend Platz in diesem Ersatzkurs ist. Diese Umbuchung ist bis spätestens am letzten Werktag vor Kursbeginn möglich und kostet derzeit 25,00 €, zahlbar per Überweisung an Luftfabrik. Mögliche Preisdifferenzen sind dann vom Kursteilnehmer zu tragen, die Erstattung einer Preisdifferenz ist jedoch nicht möglich. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch, die Möglichkeit der Umbuchung des Kurses beruht auf Kulanz.

III.

1. Luftfabrik behält sich vor, einzelne Kursteilnehmer aus wichtigem Grund vom Unterricht auszuschließen. Als wichtige Gründe gelten etwa dauerndes, nachhaltiges Stören anderer Kursteilnehmer oder des Lehrpersonals, Nichtbeachtung der AGB, Verdacht auf Diebstahl, Spionage.

2. Im Falle des Ausschlusses vom Unterricht besteht die Verpflichtung des Kursteilnehmers zur Entrichtung des gesamten Teilnahmebetrages fort, Ersatzansprüche an Luftfabrik bestehen nicht.

3. Als Kursteilnehmer ausgeschlossen ist ausdrücklich jede Person, die im rechtlichen Sinne zur ‚Konkurrenz‘ gehört. Insbesondere sind unter ‚Konkurrenz‘ im Sinne dieser AGB zu verstehen Inhaber und Mitarbeiter von Tanzschulen und sonstigen vergleichbaren Einrichtungen, Tanzlehrer, Tanztrainer oder vergleichbare Personen, die zu gewerblichen Zwecken Dritten Tanzschritte, Bewegungsabläufe oder Choreographien vermitteln oder vorbezeichnete Tätigkeiten gewerblich aufführen oder für solche Personen in sonstiger Weise arbeiten.

4. Ausgenommen von dieser Gruppe sind diejenigen, die sich erfolgreich um eine Lizenz, z.B. als Tanzlehrer oder Tanztrainer für Luftfabrik bewerben.

IV.

1. Der Kursteilnehmer ist sich darüber im Klaren, das z.B. Poledance eine nicht ungefährliche Sportart ist. Er ist daher verpflichtet stets den Anweisungen des Trainers zu folgen. Verletzungen die entstehen gehen zu Lasten des Kursteilnehmers, wenn eine grob fahrlässige Handlung des Trainers ausgeschlossen werden kann. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Es besteht für die Tanzkurse eine Haftpflichtversicherung, sonstige Versicherungen obliegen dem Kursteilnehmer.

2. Es wird keine Haftung für Schäden wie Diebstahl oder durch Fahrlässigkeit auftretende Verletzungen oder andere Personenschäden übernommen.

3. Hilfsmittel für die z.B. Bodenhaftung wie Wasser, Öle oder andere Substanzen sind nur mit außerordentlicher Genehmigung der Kursleitung in den Kursräumen gestatten.

4. Für Schäden jeder Art, die der Kursteilnehmer verursacht, kommt der Kursteilnehmer auf. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten.

V.

1. Der Kursteilnehmer bestätigt, durch seine Unterschrift und/ oder online gesetzte Häckchen diese Vereinbarung auch verstanden und den Vertragsinhalt anerkannt zu haben. Kursteilnehmer, die ohne schriftliche Anmeldung teilnehmen, stimmen automatisch den AGB´s zu.

2. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit, jede Änderung bedarf der Schriftform, wobei das Schriftformerfordernis auch nur schriftlich aufgehoben werden kann.

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die anderen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Punkte, tritt die entsprechende gesetzliche Regelung.

4. Die AGB unterliegen deutschem Recht (formell und materiell). Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist Cottbus.